Die Gemeinde Osternienburger Land sucht ab 01.11.2018 eine/n
Bauhofleiter/in.
Die Gemeinde Osternienburger Land hat 8.820 Einwohner. Das Gemeindegebiet ist 138 km² groß und besteht aus 25 Ortsteilen. Es gibt vielfältige Aufgaben der Instandhaltung, Pflege und Reparatur der öffentlichen Anlagen und Einrichtungen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (Vollbeschäftigung). Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ab EG 8.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
Leitung des Bauhofes der Gemeinde Osternienburger Land mit 12 Mitarbeitern (m/w) insbesondere
Folgende fachliche und persönliche Anforderungen werden gestellt:
Wünschenswert sind Erfahrungen bei der Führung eines Bauhofes oder vergleichbarer Einrichtungen und Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Verwaltungsarbeit, des kommunalen Haushalts- und des Vergabe- und Beschaffungswesens sowie Kenntnisse im Bauwesen
Für das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des TVöD (VKA) Anwendung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Kopien von Führerschein, Abschlüssen, Befähigungen, Arbeitszeugnissen) richten Sie bitte schriftlich bis zum 05.07.2018 an die
Gemeinde Osternienburger Land
OT Osternienburg
Personalwesen
Rudolf-Breitscheid-Str. 32e,
03686 Osternienburger Land.
Bewerbungen per E-Mail sind zu richten an: info@osternienburgerland.de.
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Streuber unter Telefon (034973) 282 20 gern zur Verfügung.
Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden können. Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format als eine Datei.
Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 4 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Entstehende Kosten für Bewerbungen werden nicht erstattet. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichendem Rückporto versehener Umschlag beigelegt wurde.