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Die Energiepreise steigen – hier finden Sie Hilfe

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Preissteigerungen für Strom und Heizung treffen Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders, da sie einen größeren Anteil ihres Haushaltseinkommens für Energie aufbringen müssen.

Haushalte mit niedrigem Einkommen, welche dies nicht finanzieren können, erhalten bei folgenden Stellen Hilfen:

 

BERATUNGSANGEBOTE

Bereich Köthen:                Allgemeine Sozialberatung der Malteser Hilfsdienste
                                          Lohmannstr. 29a, Tel. Nr. 03496/7004722

DRK Bürgerbüro, Schalaunische Str. 4, Köthen
Tel. Nr. 03496/5062668


Bürgeramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am Marktplatz 2 in Köthen, Tel. Nr. 03496/60-1891, -1892, -1893


Schuldnerberatung des AWO Kreisverbandes Köthen e. V.; Dr.-Krause-Str. 58-60 in Köthen, Tel. Nr. 03496/ 55 54 73

Energieberatung der Verbraucherzentrale, Marktstraße 1-3 in Köthen, Tel. Nr. 0800/809802400 (kostenfrei)

 

ANTRAGSTELLUNG AUF LEISTUNGEN

Erwerbstätige und -fähige Personen wenden sich bitte an die KomBA-ABI, sofern das laufende Einkommen nicht ausreicht den Bedarf zu decken und sofern kein Vermögen über 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person vorhanden ist (Vermögensgrenzen bis 31.12.2022).

Anträge auf Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter www.komba-abi.de oder sind bei der KomBA-ABI erhältlich.

 

Anträge auf Wohngeldleistungen können bei den zuständigen Wohngeldämtern beantragt werden. Zuständig sind folgende Ämter:

Stadt Köthen für Einwohner der Stadt Köthen, Kleine Wallstr. 2-5, Köthen, Tel. Nr. 03496425127

Landkreis Anhalt-Bitterfeld für alle Einwohner des Landkreises außer der Städte Bitterfeld-Wolfen und Köthen

Antragsformulare können unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sozialamt-formulare.html#main heruntergeladen werden.

Sie erhalten die Anträge auch bei den Bürgerämtern und den Allgemeinen Sozialberatungsstellen.


Bitte beachten Sie: Vermögende Personen haben keinen Anspruch auf Wohngeld (§ 21 WoGG). Die Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Für Erwerbsunfähige Personen und Rentner mit niedrigem Einkommen und Vermögen bis 60.000 EUR für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person vorhanden (bis 31.12.2022) ist der Fachbereich Soziales, Senioren und Integration des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zuständig.

Anträge auf Leistungen finden Sie unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sozialamt-formulare.html#main


Sie erhalten die Anträge auch bei den Bürgerämtern und den Allgemeinen Sozialberatungsstellen. 

Europäischer Sozialfonds

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