Ortschaft Würflau | zur StartseiteOrtschaft Mölz | zur StartseiteOrtschaft Rosefeld | zur StartseiteOrtschaft Maxdorf | zur StartseiteOrtschaft Rosefeld | zur StartseiteOrtschaft Thurau | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteVerwaltungsgebäude Osternienburger Land | zur StartseiteOrtsteil Zabitz | zur Startseite
Ansicht zum Drucken öffnen
 

2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung

über die Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in öffentlicher Sitzung am 30.10.2024 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land beschlossen (Feststellungsbeschluss, Beschluss-Nr. 2024/877) sowie die Begründung Teil I und Teil II – Umweltbericht gebilligt.

Anschließend wurde durch die Gemeinde Osternienburger Land für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigung beantragt. 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land mit Verfügung vom 11.12.2024, Az.: 63-02665-2024-51 gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Auflagen genehmigt. Diesen Auflagen wurde entsprochen. 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land wird mit Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land 16. Jahrgang, Nr. 4/2025 am 04.04.2025 nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land befindet sich:

  • südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau

  • südlich der Bahnstrecke „Köthen-Dessau“ und

  • nordöstlich der Hühnerfarm Rosefeld der Fa. Wimex

in der Gemarkung Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 5 ha.

Die konkrete Lage der Änderungsfläche ist in der Anlage dargestellt.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land mit den Begründungen Teil I und Teil II – Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Sachgebiet Bauwesen, Rudolf-Breitscheid-Straße 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Unterlagen können außerdem auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter folgendem Link eingesehen werden: 

 https://www.osternienburgerland.de/seite/768045/2.-%C3%A4nderung-des-fl%C3%A4chennutzungsplanes.html

Hinweise zur Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie 

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Osternienburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Gemeinde Osternienburger Land, den 20.03.2025

 

 

 

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Anlage 1 - Zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB

Anlage 2 - Lageplan

2.ÄFNP Zusammenfassende Erklärung 

2.ÄFNP HdR Ausfertigung Feststellungsexemplar - Begründung Teil I

2.ÄFNP HdR Ausfertigung Feststellungsexemplar - Begründung Teil II Umweltbericht

Europäischer Sozialfonds

Logo SA-ELER

Führerscheinprojekt1

 

 

atene.kom

IBSA

Logo WiFi4EU

Führerscheinprojekt2

GBT-Partnerlogos