Die Aufgabe des Schornsteinfegers sind vielfältig. Sie reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte. Da der Schornsteinfeger verpflichtet ist, seine Aufgaben innerhalb des ihm übertragenen Kehrbezirks zuverlässig zu erfüllen, können sie ihn nicht frei wählen. Das Landesverwaltungsamt bestellt die Bezirksschornsteinfeger (BSFM), legt die Größe der Kehrbezirke fest und entscheidet über Widersprüche, beispielsweise gegen Kostenfestsetzungen. Im Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land gelten folgende Zuständigkeiten:
BSFM | Ortsteil |
Fritz Börner | Chörau |
Heinrich Müller | Diebzig |
Marc Witte | Dornbock, Bobbe, Kleinpaschleben |
Daniel Börner
| Drosa, Micheln, Trebbichau, Klietzen, Wulfen, Zabitz, Maxdorf, Thurau |
Detlef Gäbler | Elsnigk |
Joachim Gäbler | Würflau, Rosefeld, Sibbesdorf |
Reiner Schmidt | Großpaschleben, Libbesdorf, Osternienburg, Reppichau |
Günter Zimmermann | Frenz |
Stefan Krause | Mölz |
Frank Müller | Pißdorf |
Heinz Wölfer | Trinum |
Schornsteinfegergesetz (SchfG), Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO), Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)