Druckansicht öffnen
 

Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben

 

•  selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
•  selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt 


benötigt eine Reisegewerbekarte.


Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

•  2 Passbilder 
•  Gewerbezentralregisterauskunft 
•  Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 
• 

ggf. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz 

 


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Europäischer Sozialfonds

Logo SA-ELER

Führerscheinprojekt1

 

 

atene.kom

IBSA

Logo WiFi4EU

Führerscheinprojekt2