Die Verlegung eines stehenden Gewerbes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel des Gegenstandes (Tätigkeit) des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren und Leistungen, die bei einem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Gewerbeummeldung.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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bei juristischen Personen der geänderte Registerauszug
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