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Wahlen, Straßenumbenennung

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

beim letzten Mal habe ich Sie an dieser Stelle aufgefordert, Ihr Wahlrecht am 20. März auszuüben und mitzuentscheiden, welche Parteien und Politiker in den nächsten fünf Jahren die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes bestimmen sollen. Diese Wahl liegt nun hinter uns. Erfreulich ist die auch in unserer Gemeinde höhere Wahlbeteiligung als beim letzten Wahlgang 2006 sowie die Tatsache, dass der Einzug einer rechtsextremistischen Partei in den Landtag von den Wählern verhindert wurde. Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und den einbezogenen Beschäftigten der Gemeinde für Ihr Engagement und den reibungslosen Ablauf der Wahl.

 

Nicht nur im Landtag, sondern auch in unserer Gemeinde sind noch viele Aufgaben vom Gemeinderat und seinen Ausschüssen abzuarbeiten. Derzeit wird z.B. in den Ausschüssen intensiv über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen beraten. Darüber hinaus sind weitere Satzungen zu vereinheitlichen.

 

Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Gemeinderat auch über die Umbenennung von Straßen im Zuge der Gebietsreform zu entscheiden. In der neuen Gemeinde Osternienburger Land kommen jetzt einige Straßennamen mehrfach vor, so dass eine eindeutige Postzustellung bzw. Adressangabe nicht mehr möglich ist. Die Beibehaltung der zwei bisher gültigen Postleitzahlen ist nicht möglich. Durch den einheitlichen Namen der Gemeinde würde dies auch nicht zur Eindeutigkeit führen. Nur die zusätzliche Angabe des Ortsteiles würde eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Diese ist jedoch eine freiwillige Angabe, über deren Gebrauch nicht der Empfänger einer Postsendung, sondern der Absender entscheidet. Als Empfänger kann niemand sicherstellen, dass alle Absender diese zusätzlich notwendige Information vorhalten und auch benutzen. Ich denke dabei natürlich nicht an den Schriftverkehr von Privatpersonen, sondern an Arbeitgeber, Krankenkassen, Banken, Versicherungen, Behörden oder Gerichte. Die Umbenennung von mehrfach vorkommenden Straßennamen halte ich daher für unbedingt notwendig. Umbenennungen im Zuge der Gebietsreform werden auch in vielen anderen Kommunen unseres Landkreises sowie der Nachbarlandkreise bereits durchgeführt bzw. diskutiert.

In den vergangenen Wochen wurden die Ortschaftsräte der betroffenen Ortschaften hierzu angehört, neben Vorschlägen der Verwaltung wurde ausdrücklich um eigene Vorschläge für neue Straßennamen gebeten. Die Ortschaftsräte haben hiervon in unterschiedlichem Maße Gebrauch gemacht, die generelle Entscheidung zur Umbenennung wird von den Ortschaftsräten zum Teil befürwortet und zum Teil abgelehnt. Für die in den kommenden Monaten vorgesehene Beratung im Gemeinderat bzw. in den Ausschüssen werden die eingereichten Vorschläge geprüft und wenn möglich berücksichtigt.  

 

Für die bevorstehenden Osterfeiertage wünsche ich Ihnen erholsame Stunden bei hoffentlich schönstem Frühlingswetter!

 

Ihr Bürgermeister

 

Stefan Hemmerling

Europäischer Sozialfonds

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