Hinweis an alle Hundebesitzer
Im März beginnt in Wald und Feld die Brut- und Setzzeit. Dies bedeutet für alle Hundebesitzer, dass ihre Vierbeiner in der freien Landschaft (auf Wegen, Wald, Wiese, Feld, etc.) an der Leine bleiben müssen. Durch diese Regelung will man Jungtiere vor freilaufenden Hunden schützen.
Gemäß §28 Abs. 2 Satz 2 Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) vom 25.02.2016 besteht
Leinenpflicht in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli.
Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden.
Ordnungsamt Osternienburger Land
© Tierhilfe Bruno e.V.