Brände in Wald und Flur
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erhöht sich die Gefahr von Waldbränden sowie von Bränden auf Wiesen, Feldern und Grünflächen erheblich.
Seit 10.05.2022 gilt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Waldbrandgefahrenstufe 4 !
Das Waldbrandrisiko kann durch umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten minimiert werden.
Folgende Regeln sind hierzu zu beachten und zu befolgen:
1. im Wald und in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen dürfen keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden,
2. durch Rauchen dürfen keine leicht entzündbaren Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken gefährdet werden,
3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 darf außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald nicht geraucht werden,
4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Waldgebiet darf ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen nicht angezündet werden
5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 darf der Wald außerhalb von Wegen nicht betreten werden.
6. das Abstellen von Fahrzeugen auf Wiesen, Feldern, im Wald oder entlang der Wald- und Forstwege bei anhaltender Trockenheit ist zu unterlassen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 keine Feuerwerke genehmigt werden. Wer diese dennoch anzündet begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Marcel Schaaf
SB Sicherheit und Ordnung
Ordnungsamt