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Vorentwurf B-Plan 01-23

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des
Bebauungsplanes Nr. 01/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage
„Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“

der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 03.03.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land 14. Jahrgang, Nr. 3.

Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens ist das konkrete Bauvorhaben der Firma SWB-W Solar GmbH & Co.KG aus 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Röhrenstraße 75nördlich entlang der Bahntrasse ‚Köthen-Dessau‘ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau befindet sich

  • südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau
  • nördlich entlang der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘

im Ortsteil Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 110 ha auf.

Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Die Erschließung der Freiflächenanlage erfolgt über vorhandene Wege bzw. Zufahrten.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes bezieht einen Teilbereich (Teilflächen der Flurstücke 1 und 2 der Flur 4 in der Gemarkung Reppichau) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 03/2019 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Beiderseits der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ ein. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wird somit die o.g. Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 03/2019 geändert.

Bei der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens soll entsprechend § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Im Rahmen der Planung sollen die privaten und öffentlichen Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abgewogen werden.

Insbesondere sind folgende Belange zu berücksichtigen:

  • die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur energetischen Nutzung mit einer Leistung von ca. 100,0 MW
  • die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ sowie der erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen
  • die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz
  • die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
  • die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.

Im weiteren Verlauf der Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen können in der Zeit:

 

vom 17.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023


in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Sachgebiet Bauwesen, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden eingesehen werden:

 

Montag:                  von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:                von 9:00 bis 12:00

Mittwoch:                geschlossen

Donnerstag             von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag                    von 9:00 bis 12:00 Uhr

 

Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.

Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter

https://www.osternienburgerland.de/seite/313721/bauleitplanung.html

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplansatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Osternienburger Land, 10.03.2023

 

 

 

Hemmerling

Bürgermeister

 

 

Anlage 1  B-Plan 01-23 Begründung 

Anlage 2 Vorentwurf Planzeichnung

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