Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, OT Reppichau gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte ortsüblich am 03.03.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land, 14. Jahrgang, Nr. 3.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023 durchgeführt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 01.09.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land, 14. Jahrgang, Nr. 9.
Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens ist das Bauvorhaben der SWB-W Solar GmbH & Co. KG aus 06749 Bitterfeld, Röhrenstraße 75, südlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau eine Freiflächen-PV-Anlage zu errichten und zu betreiben.
Insbesondere sind folgende Belange sowie Ziele zu berücksichtigen:
die Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage einschließlich erforderlicher Nebenanlagen zur Energiegewinnung und Einspeisung in das örtliche Stromnetz mit einer Leistung von bis zu 5,0 MW innerhalb eines ca. 4,62 ha großen sonstigen Sondergebietes „PV-Anlage“
die Errichtung einer PV-Anlage zur energetischen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6
die Neunutzung einer ehemaligen Sand-/Kiesabbaustätte (Konversionsfläche) als Standort für eine PV-Anlage
die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes „PV-Anlage“ sowie den erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen
die Erfüllung der Bedingungen und Kriterien gemäß EEG
die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz
die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.
Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ befindet sich
südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau
südlich der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘
nordöstlich der Hühnerfarm Rosefeld der Fa. Wimex
in der Gemarkung Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5 ha und umfasst die Flurstücke Teilweise 61/1, 1075, 1077, 1080, 1082, 1085, 1088, 1091, 1093, 1095 und in Gänze 62, 64/1, 65/1, 66/1, 67/4, 69/4 der Flur 4 der Gemarkung Reppichau.
Das überwiegende Plangebiet wurde bis vor kurzem noch als Abbaugebiet für Sand und Kies genutzt. Der Abbau ist inzwischen beendet, die ehemaligen Abbauflächen wurden 2022 verfüllt und das Gesamtareal „eingeebnet“. Diese Fläche liegt derzeit brach und stellt im Sinne des EEG eine Konversionsfläche dar. Derzeit erfolgt der weitere Sand-Kies-Abbau direkt südlich des Plangebietes jenseits der Straße „Hinter dem Rößling“.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Entwurfs des Bebauungsplanes und die Lage des Plangebietes sind der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) sowie dem Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.
Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen werden gemeinsam mit den Planunterlagen folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 11.10.2023
Landesverwaltungsamt, obere Naturschutzbehörde: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 06.10.2023
Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 26.10.2023
Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 05.10.2023
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 13.10.2023
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 14.09.2023
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 22.09.2023
Deutsche Bahn AG: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 09.10.2023
Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V.: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 08.09.2023
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Gemeinde Osternienburger Land verfügbar:
Schutzgut Mensch
Stellungnahme Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde vom 26.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
grundsätzliche Belange werden nicht berührt
zur Beurteilung der Geräusche, die von den Transformatoren ausgehen und eine Beeinträchtigung initiieren können, reicht in der Regel die Angabe des Schallleistungspegels
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder können bei Transformatoren ausgeschlossen werden, da Einwirkungsbereich 1 m um die Trafo- Einhausung eng begrenzt ist - somit keine Betroffenheit von Orten, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, SG Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
Hinweise zum Brandschutz, die zu beachten sind
Stellungnahme Deutsche Bahn AG vom 09.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
Hinweise zur Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit der Bahnanlage sowie für Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen
Gewährleistung, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs entstehen können und dass Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflexionseffekte erhöht werden
Photovoltaikanlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten - ggf. ist ein Blendgutachten vorzulegen
es ist auszuschließen, dass Personen, Maschinen oder Material in den Gefahrenbereich der Gleise geraten
Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 08.09.2023 zum Vorentwurf des BPlanes 02/2023:
Schleusenwirkung entlang der Bahnschiene à Wildunfallrisiko Bahnverkehr
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
zusammenfassend wird eingeschätzt, dass bei Umsetzung des Vorhabens im Plangebiet erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch und seine Gesundheit“ ausgeschlossen werden können
Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt
Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Naturschutzbehörde vom 06.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
Umweltschadensgesetz und Artschutzrecht sind zu beachten
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Naturschutzbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
keine Schutzgebiete/Schutzobjekte i. S. der §§ 23 bis 29 BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete gem. § 32 BNatSchG
keine § 30-Biotope gem. BNatSchG bzw. § 22 Abs. 1 NatSchG LSA im Naturschutzregister eingetragen
für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen, dieser soll inhaltlich den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB entsprechen und sich im Detaillierungsgrad an der Darstellungsebene des Bebauungsplanes orientieren
die geplanten Festsetzungen und die naturräumliche Ausstattung lässt erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft erwarten à es sind Maßnahmen zum Ausgleich zu erarbeiten
auf Grundlage der floristischen und faunistischen Ausstattung des Plangebietes sind die artenschutzfachlichen Verbotsbestände (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zu erörtern; ggf. sind geeignete Festsetzungen vorzunehmen
Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom 10.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
Anfertigung artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird als erforderlich erachtet (Zauneidechse)
PVA hat Einfluss auf Jagdverhalten von Fledermäusen und Vergrämungseffekten à Empfehlung angemessene Detektorerfassung durchzuführen und ggf. entsprechende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen einzuplanen
Empfehlung einer artenschutzrechtlichen Bewertung der Avifauna
Ausdehnung der Bauzeitenbeschränkung von 01.03. bis 15.08.
Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 08.09.2023 zum Vorentwurf des BPlanes 02/2023:
Empfehlungen für die ökologische Aufwertung des Solarparks und Schaffung neuer Lebensräume
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
die Umsetzung der PV-Anlage führt aufgrund der geringen biologischen Vielfalt im Plangebiet zu keiner grundsätzlichen Änderung der Biotopausstattung
die höherwertigen Biotopbereiche östlich außerhalb des Plangebietes bleiben in der vorhandenen Form erhalten, sodass erhebliche Beeinträchtigungen dieser höherwertigen nicht kurzfristig ersetzbaren Biotope ausgeschlossen werden können
bei Realisierung des Planvorhabens können temporäre baubedingte Beeinträchtigungen bodenbrütender Kleinvogelarten während der Reproduktionszeit und der Zauneidechse im Aktivitätszeitraum der Art nicht ausgeschlossen werden
aufgrund der Standortbedingungen können anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Fauna weitestgehend ausgeschlossen werden
zusammenfassend ist einzuschätzen, dass die Planumsetzung in der Bauphase zur Auslösung von Zugriffsverboten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG hinsichtlich bodenbrütender Kleinvogelarten und der Zauneidechse führen kann, diese können jedoch durch Festsetzungen zur Bauzeitenregelung und Schutzmaßnahmen vollständig vermieden werden
Schutzgut Boden/Fläche
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
raumbedeutsame Planung im Sinne von raumbeeinflussend und raumbeanspruchend
durch geringe Inanspruchnahme von ca. 5,04 ha ist aus raumordnerischer Sicht eine Beeinträchtigung des Vorbehaltsgebietes für Erstaufforstung „Streulage Kleinzerbst-Kochstedt“ nicht zu erwarten
vor dem Satzungsbeschluss sind die Teilflächen aus der Genehmigung zur Kiessandgewinnung Reppichau durch die untere Naturschutzbehörde herauszulösen
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Naturschutzbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
genehmigte und laufenden Vorhaben zur Kiessandgewinnung, Einlagerung von Erdaushub und Zwischenlagerung von Mutterboden ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
eine Endabnahme der aus der Abbaugenehmigung resultierenden Rekultivierungs- und Kompensations-/Begrünungsmaßnahmen ist noch nicht erfolgt à damit stehen die angestrebten Nutzungsziele der aktuell zulässigen Nutzung entgegen
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Forstbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
das Plangebiet liegt an Waldflächen (FlSt.: 1028, 1068) und an Flächen, die für die Erstaufforstung geeignet sind (FlSt.: 62, 64/1, 65/1, 66/1, 67/4, 69/4)
durch weitere PVA im Vorbehaltsgebiet wird Fläche für Erstaufforstung immer geringer und den Zielen der REP und LEP immer weniger entsprochen
Mindestabstand von 8 m zu Waldflächen gem. § 38 Abs. 1 Nr. 3 NbG LSA
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Abfallbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
neue rechtliche Grundlage zum Umgang mit Abfällen
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Bodenschutzbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
keine Altlastenverdachtsflächen registriert
Plangebiet wurde als Sand- und Kiesgrube genutzt
Hinweise zum Bodenschutz, die zu beachten sind
Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, SG Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
keine Hinweise auf Belastung mit Kampfmitteln
Hinweis, dass Kampfmittelfunde jeglicher Art niemals ganz ausgeschlossen werden können
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 13.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
aus öffentlich landwirtschaftlicher Sicht wird Planung nicht zugestimmt, da 1,3 ha landwirtschaftliche Fläche für mind. 20 Jahre der Nutzung entzogen wird und noch nicht klar ist, in welcher Art die Kiesabbaufläche wieder herzustellen ist
FlSt. 69/4, 66/1, 67/4, 65/1, 64/1, 62 à landwirtschaftliche Bewirtschaftungsfläche
nicht gesamte Gebiet Konversionsfläche
Bewertung unter den Modulen laut Bilanzierung des UB von 3 bis 7,5 BWP kann nicht nachvollzogen werden; Bewertungsmodell für URA setzt in Planung 14 BWP an; bei einer solchen Berechnung ist zu überlegen, ob Ackerland mit besserer Bewertung nicht die geeignetere Nutzung ist
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
es wird eingeschätzt, dass bei Umsetzung des Vorhabens erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ausgeschlossen werden können
unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastungen werden die Bodenfunktionen nicht zusätzlich beeinträchtigt
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
durch die Umnutzung einer Konversionsfläche sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche vorhersehbar
Schutzgut Wasser
Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 08.09.2023 zum Vorentwurf des BPlanes 02/2023:
bei der Reinigung der Module sowie zum Korrosionsschutz à Einsatz von Mitteln ohne giftige, umwelt- und wassergefährdete Bestandteile
keine Verwendung von Dünger und Pflanzenschutzmittel
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes 02/2023 vom 16.04.2024:
Oberflächenwässer sind durch die Planung nicht betroffen
Auswirkungen auf das Grundwasser können durch die Planumsetzung ausgeschlossen werden
zusammenfassend wird prognostiziert, dass das Schutzgut Wasser bei Umsetzung des Vorhabens nicht erheblich nachteilig beeinflusst wird
Schutzgut Klima und Luft
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Forstbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
Grundsatz 126 LEP LSA nicht entsprochen: Eintrag von Luftverunreinigungen (hier: unmittelbare Nachbarschaft zu Geflügelstallanlagen) durch forstliche insbesondere waldbauliche Maßnahmen zu mildern
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
kleinklimatische Veränderungen können durch die teilweise Überschirmung der Flächen mit PV-Modulen im Plangebiet erfolgen
zusammenfassend wird eingeschätzt, dass bei Umsetzung des Vorhabens erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft ausgeschlossen werden können
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Umweltbericht zum Entwurf des BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes bestehen keine Flächen mit Erholungs- bzw. Freizeitgestaltungsfunktion
das Erscheinungsbild der Fläche ändert sich, aufgrund der schon vorhandenen PV-Anlagen in direkter Nachbarschaft beeinflusst die neue Anlage nicht negativ das schon vorhandene, anthropogen überformte Landschaftsbild
mögliche visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes werden dennoch durch geplante Anpflanzungsmaßnahmen weitestgehend vermieden
zusammenfassend wird eingeschätzt, dass bei Umsetzung des Vorhabens schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungseignung ausgeschlossen werden können
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Denkmalschutzbehörde vom 05.10.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
im Plangebiet befinden sich archäologische Kulturdenkmal, weshalb denkmalschutzrechtliche Hinweise geäußert werden und zu beachten sind
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 14.09.2023 zum Vorentwurf des BPlanes Nr. 02/2023:
im Umfeld befinden sich archäologische Kulturdenkmale, weshalb denkmalschutzrechtliche Hinweise gegeben werden, die zu beachten sind
Umweltbericht zum Entwurf BPlanes Nr. 02/2023 vom 16.04.2024:
es sind bei Umsetzung des Vorhabens keine Auswirkungen auf Kulturgüter, archäologische Kulturdenkmale oder sonstige Sachgüter zu erwarten
Detaillierte Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen zu den genannten Schutzgütern sind zusätzlich enthalten im:
Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau
In der Gemeinderatssitzung am 19.06.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Hinter dem Rößling - Erweiterung“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen werden in der Zeit:
vom 15. Juli 2024 bis zum 16. August 2024
auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter
https://www.osternienburgerland.de/seite/313721/bauleitplanung.html
(Startseite à Menü à Bauleitplanung à Hinter dem Rößling - Erweiterung)
öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, während folgender Dienstzeiten:
Montag: von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: von 9:00 bis 12:00
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Bebauungsplan eingereicht werden.Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail () übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich, mündlich zur Niederschrift o.ä.) abgegeben werden können.
Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter https://www.osternienburgerland.de/seite/313721/bauleitplanung.html#content eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal) zugänglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Lorenz
Bürgermeister
Anlage 1 - Topographische Karte