Voraussetzungen
Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Es muss ein spezieller Anlass vorliegen
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 ist schriftlich zu beantragen.
Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) ausfüllen, unterschreiben und im Ordnungsamt einreichen.
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Der Antrag wird geprüft ob keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert (Telefon bzw. E-Mail angeben).
Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente wird Ihnen eine Genehmigung für die Ausnahme ausgestellt und ein Kostenbescheid erstellt.
Hinweis:
Begründete Anlässe sind z.B. runde Geburtstage oder Hochzeiten.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist der Abschuss auch verboten, wenn sich ein Storchenhorst in der Nähe befindet (Abstand mind. 500 m)
§ 24 Abs. 1 1. SprengV
Antrag für die Zulassung
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Telefonnummer und E-Mailadresse
30,- €
Sven Ziemer
Raum 19
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
(034973) 28233
(034973) 28240