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Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

  • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen

 

 

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 ist schriftlich zu beantragen.

  • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) ausfüllen, unterschreiben und im Ordnungsamt einreichen.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Der Antrag wird geprüft ob keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen. 

  • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert (Telefon bzw. E-Mail angeben).

  • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente wird Ihnen eine Genehmigung für die Ausnahme ausgestellt und ein Kostenbescheid erstellt.

 

Hinweis:       

Begründete Anlässe sind z.B. runde Geburtstage oder Hochzeiten.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist der Abschuss auch verboten, wenn sich ein Storchenhorst in der Nähe befindet (Abstand mind. 500 m)


Rechtsgrundlagen

§ 24 Abs. 1 1. SprengV


Notwendige Unterlagen

  • Antrag für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

  • Telefonnummer und E-Mailadresse


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 bis 5 Tage.

Gebühren

30,- €


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Sven Ziemer
Raum 19
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
Telefon (034973) 28233
Telefax (034973) 28240


Formulare

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