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Corona

Aktuelle Informationen der Gemeinde Osternienburger Land zur Coronapandemie

SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

 

4. Verordnung zur Änderung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

 

Osternienburg, 04.04.2022

Mitteilung zur Nutzung kommunaler Sportstätten der Gemeinde Osternienburger Land

   

Mit der 17. SARS-CoV-2-EindV, vom 01.04.2022 ergeben sich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Lockerungen für die Nutzung kommunaler Sportstätten.

 

Für die Sportstätten der Gemeinde Osternienburger Land bedeutet dies ab sofort:

 

  • Für kommunale Sporthallen und Sportstätten in geschlossenen Räumen sowie für die Sportanlangen im Freien und deren Räumlichkeiten den Wegfall aller Corona bedingten Beschränkungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

 

  • Zum Schutz der Allgemeinheit wird darauf hingewiesen, weiterhin folgende empfohlene Maßnahmen zu beachten:

 

  • persönliche und physische Kontakte möglichst gering zu halten

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten

  • die Hygiene zu beachten

  • Innenräume regelmäßig zu lüften und bei Bedarf einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Die Vereine mit Nutzung kommunaler Sportstätten werden durch die Gemeindeverwaltung separat informiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bei Fragen an ihre Ansprechpartner im Sportverein.

 

gez. Hemmerling

Bürgermeister